Alleinarbeiterschutz

Setzen Sie via Schutz ein Zeichen der Wertschätzung für Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen.

Alleinarbeiterschutz aus einer Hand

Als Arbeitgeber unterliegen Sie einer umfassenden Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Mitarbeitenden. Insbesondere Alleinarbeitende benötigen einen ebenso professionellen wie umfassenden Schutz bei schnellster Hilfeleistung. Was, wenn die verunfallte Person nicht mehr in der Lage ist, einen manuellen Alarm abzusetzen?

Mit einem DIN VDE V 0825-11 zertifizierten und DGUV-/SUVA-konformen SOS-Notrufsystem von Swissphone sind Ihre allein arbeitenden Personen universell geschützt. Sie erhalten als Unternehmen damit auch die nötige (rechtliche) Sicherheit. Zudem setzen Sie ein verlässliches Zeichen für die hohe Wertschätzung der eigenen Mitarbeitenden.

 

Die Swissphone-Lösung zur Alleinarbeit umfasst:

  • DGUV-Zertifizierung / SUVA-Konformität
  • Totmannfunktion
  • Automatisches oder manuelles Auslösen eines Alarms
  • Bewegungssensor, Lagesensor, Lokführercheck
  • App-Lösung oder Gerät speziell für Alleinarbeit
  • Lokalisierung indoor und outdoor
  • Nachbearbeitung revisionssicher protokolliert
  • Übermittlung über Mobilfunk oder WLAN
  • Hohe Akzeptanz bei Mitarbeitenden
  • 24/7-Leitstelle in verschiedenen Sprachen verfügbar
  • Permanente Systemüberwachung

Die Komplettlösung für Alleinarbeitsplätze

Die Komplettlösung von Swissphone enthält alle wichtigen Komponenten zum Schutz von Alleinarbeitern. Wann immer Menschen geschützt werden müssen, genießt Prävention einen besonderen Stellenwert. Alarmauslösung, Alarm-Management, Übermittlung, Intervention und Nachbearbeitung sind hierbei aufeinander abgestimmt und eng miteinander verknüpft.

Ereignis

Für den Alleinarbeiterschutz werden entweder die Smartphone-App mit dem Alleinarbeiter-Modul oder diverse dedizierte Geräte (zum Beispiel Swissphone TRIO) eingesetzt. Neben der willensabhängigen Alarmierung kann eine Notsituationen auch automatisch vom Gerät erkannt werden (Totmann-Funktion, Sturz). So wird umgehend eine Alarmierung ausgelöst.

 

Flexibilität

Um Fehlalarme zu vermeiden, können die Sensoreinstellungen kundenspezifisch den Bedürfnissen angepasst werden. Zudem können Sie einen automatisch ausgelösten Alarm innerhalb des Voralarms jederzeit manuell abbrechen.

 

Systemüberwachung

Der Watchdog von s.GUARD überwacht die Funktionsfähigkeit des Alleinarbeiterservices und alarmiert die verantwortlichen Personen, falls die Kommunikation gestört wird oder ausfällt.

 

Systemüberwachung Alleinarbeit

Alarmmanagement

Für jeden Alleinarbeiter kann ein individueller Notfallplan hinterlegt werden, welcher die Örtlichkeiten und Zeitpläne (Bürozeiten, Wochenende) berücksichtigt. Wer im Notfall wie über welchen „Kanal“ kontaktiert werden soll, ist in Ihrem Sicherheitskonzept definiert. Neben First-Respondern und der Betriebssanität kann auch eine externe Organisation den Einsatz koordinieren und leiten.

 

Eskalation

Die Alarme können vom Empfänger quittiert werden. Falls innerhalb einer vordefinierten Zeitdauer keine oder zu wenig Ersthelfer mobilisiert werden konnten, eskaliert das System automatisch und weitet die Alarmierung auf weitere Empfänger aus.

 

 

Übermittlung

Die Plattform stellt die Kommunikation aller gängigen Technologien sicher. Dazu gehören: Telefon, Alarm-App (iOS, Android), Desktop-Software für PC und Mac, SMS, E-Mail oder Pager. Neben Statusmeldungen zum Stand der Übertragung (versendet, empfangen) stehen auch Rückmeldungen (Quittierung) zur Verfügung.

Intervention

Via automatischer Telefonkonferenz mit der auslösenden Person kann der Ersthelfer verifizieren, ob tatsächlich ein Notfall vorliegt oder ob es sich um einen Fehlalarm handelt. Antwortet die verunfallte Person nicht oder mit einem Hilferuf, können die vordefinierten Maßnahmen gemäß Ihrem Notfallplan eingeleitet werden – wie beispielsweise die Alarmierung der Betriebssanität.

 

Dokumentenmanagement – Checklisten

Bei vordefinierten Szenarien können Prozesse und Aufgaben anhand von frei definierbaren Dokumenten und Checklisten an bestimmte Personen oder Teams gesendet werden. Somit sind die verantwortlichen Personen in der Lage, Maßnahmen effizient zu planen, zu koordinieren und Notfälle systematisch sowie geordnet abzuarbeiten. Dies hilft, menschliche Fehler zu vermeiden, die in außerordentlichen Situationen aufgrund der Aufregung und Hektik durchaus vorkommen können.

 

Chat

Mit der Chatfunktion steht ein moderner Messenger-Dienst für einzelne Personen und Gruppen zur Verfügung. So werden online Informationen, Bilder, Videos und Dokumente zwischen den aktiven Alarmempfängern ausgetauscht. Damit werden Mehrfach-Kontaktversuche verhindert und durch die schriftliche Kommunikation Missverständnisse vermieden.

Nachbearbeitung

Die Plattform loggt detailliert und sekundengenau Alarmauslösung und Alarmempfang jedes Ereignisses. Durch die Analyse des revisionssicheren Protokolls können potentielle Verbesserungen angebracht werden.

 

Funktionen der Lösung

Erst das optimale Zusammenspiel aller Komponenten generiert ideale Sicherheit. Ein Notrufsystem für Alleinarbeiter besteht aus verschiedenen Technologien, Software-Funktionen und Hardware-Komponenten. Für jeden einzelnen dieser Bausteine bietet Swissphone eine leistungsfähige Lösung. Alle zusammen ergeben ein umfassendes, praxisgerechtes und hoch effizientes Notrufsystem – aus einer Hand, von einem Generalunternehmen.

 

Die Funktionen für den Alleinarbeiterschutz

  • Gesamtlösung für Alleinarbeiter
  • Willensabhängige Notruffunktionen (Drücken der Notfalltaste)
  • Willensunabhängige Notruffunktionen (“Totmann-Detektion”)
  • Lifecheck-Überwachung bei fehlender Netzabdeckung
  • Verhinderung von Fehlalarmen durch kundenspezifische Parameter (Sensor, Voralarm)
  • Lokalisierung über drahtlose Kommunikation oder GPS
  • Notrufübermittlung mit automatischer Eskalation
  • Nutzung bestehender Smartphones oder dedizierter Geräte
  • Web-basiertes Portal zur Weiterleitung des Notrufes
  • Permanente Systemüberwachung

Ihre Vorteile für den Alleinarbeiterschutz

Ein Swissphone Notrufsystem für Alleinarbeiter bietet viele Vorteile – in ganz unterschiedlichen Einsatzbereichen:

Unsere Lösungen für die Alleinarbeit sind zertifiziert nach DIN VDE V 0825-11 und haben volle Konformität zur DGUV Regel 112-139.

Wir stellen ein breites Geräteportfolio zur Verfügung, das kompatibel mit dedizierten Endgeräten (TRIO, Twig, Teltonika, usw.) ATEX-Geräten (i.Safe, ecom) Android-Smartphones und iOS- Smartphones ist.

Unsere Lösungen für den Alleinarbeiterschutz sind für Einzelpersonen ebenso geeignet wie für internationale dezentrale Firmenlösungen: Verlassen Sie sich auf die zentrale Speicherung aller Konfigurationsparameter, ein webbasiertes Dashboard zur Verwaltung und die Überwachung aller Endgeräte.

Die Applikation kann mit einer einfachen Konfiguration für weitere Anwendungen im Alarmierungsbereich wie z. B. Sanitätsalarmierung oder Evakuierung angepasst werden. Die Anbindung an Drittsysteme ist durch flexible Schnittstellen ebenfalls leicht. Unser innovatives Entwicklungsteam arbeitet stets an der permanenten Optimierung und Weiterentwicklung unserer Lösung.

Swissphone liefert eine Gesamtlösung vom Endgerät bis zu den Softwarelösungen. Der zuverlässige Betrieb der Anwendung wird in einem hochverfügbaren geo-redundanten Rechenzentrum sichergestellt.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit von Alleinarbeitern entsprechend der Gefahrensituation zu sorgen. Falls die Risikobeurteilung eine Alleinarbeit mit einer kontinuierlichen und willensunabhängigen Überwachung zulässt, kann eine Personen-Notruf-Anlagen (PNA) eingesetzt werden, die im Notfall einen Alarm auslösen kann.

Die rechtlichen Grundlagen variieren je nach Land. In Deutschland ist beispielsweise die DGUV-Regel 112-139, in der Schweiz die SUVA Richtlinien betreffend allein arbeitenden Personen maßgeblich. Das Swissphone Notrufsystem ist nach diesen Anforderungen als Gesamtsystem (Hardware zusammen mit dem System) nach DIN VDE 0825-11 zertifiziert.

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    FAQ – die häufigsten Fragen rund um unsere Lösungen für Alleinarbeitsplätze

    Was ist Alleinarbeit?

    Eine Person gilt dann als allein arbeitend, wenn ihr nach einem Unfall oder in einer kritischen Situation nicht sofort Hilfe geleistet werden kann, weil sie beispielsweise außer Sicht- und Rufweite zu anderen Personen arbeitet. Alleinarbeit ist nicht zulässig, wenn sie zu einer Verletzung führen kann, die sofortige Hilfe von einer zweiten Person nötig macht. (Quelle: SUVA)

    Wo kommt Alleinarbeit vor?

    Sowohl in der Industrie als auch im Dienstleistungssektor steigt die Anzahl von allein arbeitenden Personen. Einige Beispiele:

    • Arbeiten in automatisierten Produktionsabläufen
    • Arbeiten an Arbeitsmitteln (Maschinen, Anlagen, Geräten, Aufzügen) im Sonderbetrieb wie Reinigungs- oder Kontrollarbeiten, beim Rüsten und Einrichten
    • Arbeiten in Lagerräumen, Kellern, Außenlagern, Tiefkühllagern
    • Arbeiten in Kraftwerken, Kehrrichtverbrennungs- und Kläranlagen sowie auf Deponien
    • Arbeiten im Labor
    • Überzeit-, Schicht-, Gleitzeit- oder Wochenendarbeit
    • Kontrollgängen in ausgedehnten Anlagen oder bei Kontrollen in Betrieben außerhalb der normalen Arbeitszeiten und während der Betriebsferien
    • Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnanlagen
    • Monteure in Kundenbetrieben
    • Haustechnikern (Facility Manager)
      (Quelle: SUVA)

    Ist die Alleinarbeiterlösung s.GUARD durch die SUVA geprüft?

    Die SUVA gibt im Rahmen der Prävention Empfehlungen ab – sie führt jedoch keine Produktprüfungen durch. Wir sind jedoch laufend in Kontakt mit den Verantwortlichen innerhalb der SUVA – neue Anforderungen werden zügig in s.GUARD umgesetzt. Unsere Lösung ist SUVA und DGUV 139 (früher BGR 139) konform.

    Für welche Branchen eignet sich die Alleinarbeiterlösung s.GUARD?

    Die Alleinarbeiterlösung kann in allen Firmen eingesetzt werden, bei denen Personen alleine oder außer Sichtweite von anderen Mitarbeitern arbeiten. Beispiele sind Arbeiten in der Industrie und Produktion, aber auch im Außendienst sowie bei Abend-, Nacht- oder Wochenendeinsätzen.

    Wer leistet bei einem Notruf Hilfe?

    Dies ist durch das Einsatzdispositiv bestimmt: Ein ständig besetztes Kontrollzentrum bearbeitet die Notrufe und koordiniert umgehende Hilfe oder der firmeninterne Notfalldienst reagiert auf die Notrufe (z. B. Sanitätsdienst). Alternativ erhalten Mitarbeiter, die sich in der Nähe aufhalten, eine Benachrichtigung über den Notfall per App, Sprach- oder Textnachricht oder Paging.

    Auf welchen Smartphones läuft die Alleinarbeiterlösung s.GUARD?

    Die App läuft auf nahezu allen Smartphones mit den Betriebssystemen Apple iOS (ab Version 8.0) und Android (ab Version 4.4). Grundvoraussetzung sind funktionstüchtige GPS-, Beschleunigungs- und/oder Gyroskop-Sensoren. Die Funktionalität wird vor jedem Einsatz geprüft.

    Muss der Mitarbeiter die Überwachung selber aktivieren?

    Die Alleinarbeiterlösung von s.GUARD zeichnet sich durch sehr hohe Flexibilität aus. So kann definiert werden, wer die Überwachung aktivieren bzw. deaktivieren kann: nur der Vorgesetzte, der Alleinarbeiter, oder beide. Sehr gerne beraten wir Sie in der Ausarbeitung der für Sie optimalen Einstellungen.

    Wie ist die Ortungsgenauigkeit innerhalb und außerhalb von Gebäuden?

    Zur Ortung greift die App auf die Location Services von Android und iOS zu. Diese nutzen GPS zur Bestimmung der Position. Besteht kein direkter Sichtkontakt zum Satelliten, kann eine eingeschränkte Genauigkeit resultieren. Die Positionierung innerhalb von Gebäuden kann über das Scannen eines QR-Codes oder WiFi geschehen.

    Wie sicher ist die Alarmierung insbesondere bei schlechtem GSM Netz?

    Die s.GUARD Applikation ist redundant konzeptioniert und nutzt alle verfügbaren Kanäle um Alarme zu übermitteln.

    Was passiert bei Fehlalarmen?

    Fehlalarme können vorkommen. Aus diesem Grund hat der Alleinarbeiter bzw. sein Vorgesetzter mit s.GUARD die Möglichkeit, eine individuelle Voralarmzeit zu definieren. Während dieses Zeitraums wird nur der Alleinarbeiter selbst über eine potentiell erkannte Gefahr (keine Bewegung/Sturz) hingewiesen. Wird dieser lokale Alarm nicht bestätigt, erfolgt eine Alarmierung gemäß Dispositiv.

    Wer trägt die Kosten eines Rettungseinsatzes?

    Ein Rettungseinsatz wird immer gemäß dem definierten Notfallplan Ihrer Firma autorisiert. Falls hierbei externe Stellen miteinbezogen werden (z. B. eine Alarmzentrale oder die Ambulanz), so gehen entsprechend der gültigen Tarifordnung dieser Organisationen diese Kosten für den Einsatz immer direkt zu Lasten Ihrer Firma.

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