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Alleinarbeiterschutz ohne Risiko

App 1 Monat gratis testen, 3 Monate geschenkt bekommen.

SOS-Mobile-App für alleinarbeitende Mitarbeiter

SOS-Mobile-App für alleinarbeitende Mitarbeiter

Alles was Sie für die Absicherung Ihrer Alleinarbeiter brauchen, ist die SOS-Mobile-App mit dem SOS-Portal. In Kombination mit ausgesuchten Smartphones ist die Lösung zertifiziert nach DIN VDE V 0825. Mit der SOS-Mobile-App wird Ihr Smartphone zu einem PNG (Personen Not Gerät) – zum Schutz von Alleinarbeitern sowie von Mitarbeitenden in Bedrohungssituationen.

Probieren Sie unsere App kostenlos aus. Wir legen Ihnen einen 30-tägigen Demoaccount an. So geht’s:

  • App herunterladen
  • Registrieren
  • Swissphone kontaktiert Sie
  • Freigabe kostenloser Demo-Account für 30 Tage
  • Ihre gratis Testphase
  • App-Bewertung abgeben
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1 Monat testen – ohne Risiken, ohne Kosten

Das Herunterladen der App auf Ihr Smartphone ist kostenlos. Wenn Sie die App zum ersten Mal öffnen, können Sie einen unverbindlichen gratis 30-Tage-Demo-Account für das SOS-Portal anfordern. Damit profitieren Sie voll umfänglich von den Schutzfunktionen der SOS-Mobile-App:

 

Schnelle und sichere Alarmierung im Notfall mittels manueller und automatischer Notruffunktionen. Automatische Weiterleitungen des Notrufs über mehrere Kanäle mit Angaben zur betroffenen Person und deren Position.

 

Eingetroffene Alarme dezentral entgegennehmen und gemäss individuellem Alarmplan abarbeiten. Wird der Notruf nicht angenommen, kann er eskaliert werden, bis geeignete Massnahmen eingeleitet werden.

Vordefinierte Notfallpläne hinterlegen, dezentrale Abarbeitung über die SOS-Mobile-App

Manuelle Notruftaste
(willensabhängiger Notruf)

Ortung der Unfallstelle sowohl innerhalb eines Gebäudes als auch im Freien (GPS)

Höchste Sicherheit, bewährte Lösung x-fach im Einsatz bei Gross- und Kleinunternehmen

Zertifiziert nach DIN VDE V 0825, ermöglicht Alleinarbeit nach DGUV-Regel 112-139 und nach den Vorgaben der SUVA

Willensunabhängiger Notruf
(Totmann-Detektion, Remote-Lifecheck, Autonom-Lifeckeck)

Geprüfte Sicherheit unserer Notruf-App

Geprüfte Sicherheit unserer Notruf-App

Als eine von wenigen App-basierten Lösungen ist die SOS-Mobile-App in Kombination mit den Smartphones von Pepperl+Fuchs der Marke ECOM sowie i.safe MOBILE Smartphones nach der DIN VDE V 0825-11 «Geräte- und Prüfanforderungen für Personen-Notsignal-Anlagen unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze» durch die DGUV zertifiziert und wurde mit dem international anerkannten GS-Siegel für «Geprüfte Sicherheit» ausgezeichnet.

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Warum sich Kunden für Swissphone entschieden haben

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Vor allem hat mich überzeugt, dass die Swissphone unsere individuellen Bedürfnisse an spezifischen Alarmfunktionen in die s.GUARD-App integrieren konnte.

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Sicherheitsbeauftragter Bruker BioSpin AG

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Wir haben aus der Swissphone-Lösung definitiv einen großen Nutzen gegenüber dem alten System gezogen. Sie ermöglichte eine große Zukunftssicherheit, beispielsweise durch die Planung und Installation eines Defibrillationssystems, das mit dem Paging-System arbeitet, um eine schnelle Reaktion der Mitarbeiter bei Bedarf zu gewährleisten. Es erlaubt uns, noch mehr zu verbessern und unseren Alltag effektiver zu gestalten.

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Charlie Cunningham

IT Ingenieur bei Swann-Morton. England

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s.GUARD ist für uns die richtige Alarmierungslösung, weil wir so sämtliche Bedürfnisse von technischer Alarmierung, Alleinarbeiterschutz bis hin zur Mobilisierung der Betriebssanität aus einer Hand kompetent und zuverlässig erfüllt bekommen.

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Beat Hirt

Leiter technisches Facility Management Kistler Instrumente AG

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FAQs zur Alleinarbeiter App-Lösung

Was ist Alleinarbeit?

Eine Person gilt dann als allein arbeitend, wenn ihr nach einem Unfall oder in einer kritischen Situation nicht sofort Hilfe geleistet werden kann, weil sie beispielsweise ausser Sicht- und Rufweite zu anderen Personen arbeitet. Alleinarbeit ist nicht zulässig, wenn sie zu einer Verletzung führen kann, die sofortige Hilfe von einer zweiten Person nötig macht. (Quelle: SUVA)

Wo überall kommt Alleinarbeit vor?

Sowohl in der Industrie als auch im Dienstleistungssektor steigt die Anzahl von allein arbeitenden Personen. Einige Beispiele:

  • Arbeiten in automatisierten Produktionsabläufen
  • Arbeiten an Arbeitsmitteln (Maschinen, Anlagen, Geräten, Aufzügen) im Sonderbetrieb wie Reinigungs- oder Kontrollarbeiten, beim Rüsten und Einrichten
  • Arbeiten in Lagerräumen, Kellern, Aussenlagern, Tiefkühllagern
  • Arbeiten in Kraftwerken, Kehrrichtverbrennungs- und Kläranlagen sowie auf Deponien
  • Arbeiten im Labor
  • Überzeit-, Schicht-, Gleitzeit- oder Wochenendarbeit
  • Kontrollgängen in ausgedehnten Anlagen oder bei Kontrollen in Betrieben ausserhalb der normalen Arbeitszeiten und während der Betriebsferien
  • Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnanlagen
  • Monteure in Kundenbetrieben
  • Haustechniker (Facility Manager)

 

(Quelle: SUVA)

Weshalb muss Swissphone die App freischalten?

Swissphone muss gewährleisten, dass die App mit dem SOS-Portal richtig verknüpft wird und somit sämtliche Funktionalitäten freigeschaltet werden.

Entspricht die Überwachung den gesetzlichen Vorgaben bzgl. Datenschutz, werden Alleinarbeiter ständig überwacht?

Die gesetzlichen Vorgaben werden von Swissphone strikt eingehalten. Es findet keine permanente Überwachung statt: Die Lokalisierung wird erst über einen eingehenden Notruf/Alarm gestartet.

Besteht die Möglichkeit, für unterschiedliche Alleinarbeiterplätze unterschiedliche Konfigurationen vorzunehmen?

Ja, die Lösung bietet eine grosse Anzahl an Möglichkeiten. Von Alarmarten über Vor- und Testalarme bis hin zum Lifecheck und einem individuell festgelegten Eskalationsmanagement lassen sich individuelle Bedürfnisse integrieren. Gleichzeitig können ganze Teams einheitlich über eine Masterfunktion konfiguriert werden. Dies wiederum bringt erhöhte Sicherheit und Einheitlichkeit.

Welche Informationen können in der Lösung hinterlegt werden?

Die Stärke der App mit dem SOS-Portals ist die Offenheit: Es lassen sich – ganz nach Ihren Bedürfnissen – eine Vielzahl an Dokumenten hinterlegen. So zum Beispiel:

  • Gebäudepläne
  • Patienteninformationen wie Allergien, Blutgruppe etc.
  • Notfallpläne, die abgearbeitet werden müssen
  • Kontaktlisten
  • Automatische Weiterleitungen (SMS, E-Mail, Telefon, Paging)
  • Etc.

Wozu dient der Testalarm?

Ein Testalarm kann jederzeit abgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Alarmierungskette funktioniert. So lässt sich regelmässig überprüfen, ob die Endgeräte voll funktionstüchtig sind und die Alarme gemäss Vorgaben übermitteln.

Wer leistet bei einem Notruf Hilfe?

Dies ist durch das Einsatzdispositiv bestimmt: Ein ständig besetztes Kontrollzentrum bearbeitet die Notrufe und koordiniert umgehende Hilfe. Oder der firmeninterne Notfalldienst reagiert auf die Notrufe (z.B. Sanitätsdienst). Oder Mitarbeiter, die sich in der Nähe aufhalten, erhalten eine Benachrichtigung über den Notfall per App, Sprach- oder Textnachricht oder Paging.

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