Im Juli 2006 ist ein Erlass der Schweizer Regulierungsbehörde BAKOM in Kraft getreten, worin die Bereitstellung von Daten aus Notrufen über Schweizer Mobilfunknetze geregelt ist. Bei der Wahl von Notrufnummern über Mobilfunknetze wird den Alarmzentralen neu der Aufenthaltsbereich des Anrufenden mitgeteilt. Dies ermöglicht eine schnellere und effizientere Organisation der Rettungsmassnahmen.
In Zusammenarbeit mit Swisscom erfüllt Swissphone als erstes Schweizer Unternehmen diese Auflagen innerhalb eines Pilotprojekts mit der Sanität Basel.
Mehr zu diesem Projekt unter www.swissphone.ch, Stichwort "Locator".